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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28938
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12 (https://dejure.org/2013,28938)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2013 - 11 N 52.12 (https://dejure.org/2013,28938)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 11 N 52.12 (https://dejure.org/2013,28938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 1 S 1 Nr 1 ViehVerkV, Art 4 Abs 2 EGV 1760/2000, EGEntsch 28/2006, Art 3 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG
    Euoprarechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ViehVerkV; Kennzeichnungsfristen für Rinder; Abgrenzung zum Bison

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 Abs 1 Nr 1 ViehVerkV, § 79b ViehSeuchG, Art 4 Abs 2 EGV 1760/2000, EGEntsch 28/2006, Art 3 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG
    Ohrmarken; Beohrmarkung; Ohrmarkung von neugeborenen Rindern; Frist; Verlängerungsmöglichkeit; Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung; extensive und intensive Tierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12
    Verweist das Gesetz auf Normen und Begriffe des europäischen Gemeinschaftsrechts, so ist auch dieses einzubeziehen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35/03-, BVerwGE 121, 389, juris Rn 20 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2018 - 10 S 2447/17

    Kürzung einer landwirtschaftlichen Beihilfe; Verstöße gegen die

    Schließlich wird auch der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt, da schon nicht ersichtlich ist, dass Pferde, Ziegen und Schafe oder gar Haustiere mit Blick auf die mit der Kennzeichnung verfolgten Zwecke mit Rindern vergleichbar wären (vgl. in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Rindern und Bisons OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2013 - 11 N 52.12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2018 - 10 S 2448/17

    Kürzung von für das Jahr 2012 gewährten landwirtschaftlichen Beihilfen wegen

    Schließlich wird auch der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) nicht verletzt, da schon nicht ersichtlich ist, dass Pferde, Ziegen und Schafe oder gar Haustiere mit Blick auf die mit der Kennzeichnung verfolgten Zwecke mit Rindern vergleichbar wären (vgl. in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Rindern und Bisons OVG Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2013 - 11 N 52.12 - juris).
  • VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675

    Verwaltungsgerichte, Ausnahmegenehmigung, Kennzeichnungspflicht,

    Soweit die Klägerseite anführt, aufgrund der fehlenden Ausnahmemöglichkeiten bei der Kennzeichnung von Ziegen und Schafen sei der allgemeine Gleichheitssatz bzw. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch im Unionsrecht gelte, verletzt, ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass eine rechtliche Gleichbehandlung von Ziegen und Schafe mit Blick auf die mit der Kennzeichnung verfolgten Zwecke mit Rindern oder gar Haustieren zwingend geboten wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 21.10.2013 - 11 N 52.12 - juris; VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris).
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